Deutscher Glücksspielstaatsvertrag: EGBA reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die EGBA (European Gaming and Betting Association) appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einzuleiten. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Staatsvertrag, der – mit Ausnahme von Pferdewetten – ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vorsieht, verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Regelungen des Staatsvertrags beschneiden die in Artikel 49 des EG-Vertrags festgelegte Dienstleistungsfreiheit, der die EGBA-Mitglieder unterliegen.

Trotz massiver, im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag mit Anfang des Jahres in Kraft getreten. Seine Umsetzung soll nicht nur die Geschäftstätigkeit EU-lizenzierter Anbieter einschränken, sondern stellt auch einen Affront an die Kommission dar, die im Rahmen der Notifizierung unmissverständlich Stellung zum geplanten Vertrag bezogen hat.  

EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger dazu: “Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein. Verbote sind kein vernünftiger Ansatz und ersetzen eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssen Online und Offline Gaming Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Dies umso mehr, als dass sich nach jüngsten Untersuchungen - wenngleich es wenig Überschneidung bei den Kundengruppen gibt - das Kundenverhalten bei der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, kaum unterscheidet. Letztendlich garantiert nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz.“ 

EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné fügt dem hinzu: “Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist EU-rechtswidrig. Die Tatsache, dass Deutschland den Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt hat, ließ uns keine andere Wahl als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen. Wir appellieren an die Kommission, unser Anliegen mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.“  

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Rückfragehinweis:Sigrid Ligné:

+32 (0) 2 256 7527

egba@egba.eu

Die European Gaming & Betting Association (EGBA) ist ein in Brüssel ansässiger Fachverband der führenden europäischen Online-Anbieter von Wetten und Glücksspiel Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA tritt für das Recht privater, in einem EU-Mitgliedstaat lizenzierter Online-Gaming-Anbieter ein, ihre Services EU-weit anbieten zu dürfen. 


 Zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag 

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) führt eine Reihe von Beschränkungen im Bereich Wetten und Glücksspiel ein

Willkürliche Lizenzanforderungen: § 19 GlüStV schreibt in Verbindung mit §§ 4 bis 7 GlüStV Lizenzanforderungen für gewerbliche Spielvermittler vor, die Wetten im Auftrag von Wettanbietern annehmen. Laut § 4(2) GlüStV hat ein solcher Vermittler jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Lizenz, selbst wenn er die (sehr strikten) Anforderungen des GlüStV erfüllt. In der Praxis wird dadurch die Vergabe von Lizenzen völlig willkürlich.  

Ungerechtfertigtes und widersprüchliches Verbot von Online Gaming und Wetten:§ 4(4) GlüStV verbietet die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen und Wetten im Vertriebskanal Internet. Einzige Ausnahme sind die von den deutschen Ländern regulierten Wetten auf Pferderennen. In der EU ansässigen und lizenzierten Online Gaming- und Wettanbietern wird sohin untersagt, deutschen Kunden ihre Dienstleistungen anzubieten.  

Striktes Werbe- und Sponsoringverbot:§ 5(3) GlüStV verbietet jegliche Form von Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, im Internet oder über andere Telekommunikationsanlagen (vornehmlich Telefon und Telefax). In § 21(2) GlüStV wird ferner Trikotsponsoring und Bandenwerbung für im TV oder Rundfunk übertragene Sportveranstaltungen untersagt.

Unterbindung des Zahlungsverkehrs und Blocken durch Internetdienstanbieter im Zusammenhang mit Glücksspiel§ 9(1)(4) und (5) ermöglicht es den deutschen Länderbehörden, Internetdienstanbieter dazu anzuhalten, Online Gaming Webseiten zu blocken sowie Finanzdienstleistern zu untersagen, Finanztransaktionen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel durchzuführen. Derartige Verbote haben sich bereits in anderen Ländern als unumsetzbar erwiesen, da sie einerseits einfach umgangen werden können und andererseits Internetdienstanbietern, Finanzinstitituten und Glücksspielanbietern unverhältnismäßige und kostspielige Anforderungen auferlegen.   

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