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Pressemitteilungen - Juli 2007
Französisches Höchstgericht entscheidet gegen Glücksspielmonopol
13/07/2007: In seinem am 10. Juli 2007 ergangenen Urteil im Fall des staatlichen Pferdewettenanbieters PMU gegen den privaten in Malta ansässigen Online-Anbieter Zeturf äußert das französische Höchstgericht erhebliche gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das französische Glücksspielmonopol. Dieses sei mit Art 49 des EU-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Das französische Berufungsgericht sei den Beweis schuldig geblieben, dass die bestehenden Zugangsbeschränkungen verhältnismäßig und angemessen seien.