Lizenzen und regulatorisches Umfeld

EGBA-Regulierungsansatz

Alle EGBA-Mitglieder sind in Europa lizenziert. Die EGBA unterstützt die Entwicklung angemessener und nicht diskriminierender regulatorischer Rahmenbedingungen.

1. Was bedeutet angemessen und nicht diskriminierend?

In der Europäischen Union sollten für staatliche und private Anbieter die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen. Dies besagt Artikel 49 der Römischen Verträge zum Binnenmarkt und der Freizügigkeit von Dienstleistungen. Durch die Öffnung von Märkten für den Mitbewerb entstehen für den Kunden niedrigere Preise und eine breitere Auswahl an Produkten und Anbietern. Zudem wird dadurch die Sicherheit und Fairness von Spielen verbessert. Wie kürzlich in den USA zu beobachten war, resultiert ein Verbot im Rückzug regulierter, börsennotierter Anbieter. Im Endeffekt müssen Kunden, die weiterhin auf das Produkt zugreifen wollen, auf unregulierte Anbieter mit weitaus niedrigeren Standards zurückgreifen.

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2. Grundsätze der Regulierung und Lizenzierung

Gemäß den Grundsätzen des EU-Vertrags und der Rechtsprechung des EuGH sollte es allen EGBA-Mitgliedern, die in vollem Umfang in der EU lizenziert sind, erlaubt sein, im gesamten Binnenmarkt mit ihren derzeitigen Lizenzen aktiv zu sein. Anbieter sollten nicht dazu verpflichtet werden, in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem die Geschäftstätigkeit betrieben wird, zusätzliche Lizenzen zu erwerben. Vielmehr sollten Regierungen den in anderen Mitgliedstaaten lizenzierten Anbietern innerhalb eines regulatorischen und lizenzvergebenden Rechtsrahmens dieselben Rechte wie lokalen Lizenzinhabern einräumen. Nichtsdestotrotz unterstützt die EGBA alle angemessenen und nicht diskriminierenden gegenseitigen Anerkennungsverfahren, die auf Konsumentenschutz abzielen.

Dieser gegenseitige Anerkennungsprozess ist von immenser Bedeutung. Die Regulierungsbehörden jedes Mitgliedstaats sollten auf die Standards der anderen Mitgliedsländer vertrauen, regelmäßig miteinander kommunizieren und einen klar definierten, grenzüberschreitenden Implementierungsprozess einführen. Die EGBA unterstützt alle Bemühungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierungsbehörden der Branche.

Der gesetzliche Rahmen sollte Werbung, soziale Verantwortung, Alters- und Identitätsprüfung der Kunden sowie Produktprüfungen und Fairness abdecken. Alle auferlegten Beschränkungen sollten für Inhaber lokaler sowie nicht-lokaler Lizenzen gleichermaßen gelten.

Weitere Informationen:

1) rechtliche Grundsätze der Lizenzierung und Regulierung
2) bestehende Systeme

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3. Grundsätze der Anerkennung und Lizenzierung

Die folgenden Grundsätze sollen Rahmenbedingungen für EU-Gerichtsbarkeiten darstellen, die die Einrichtung eines Lizenzierungsverfahrens für Online-Glücksspiele oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Lizenzierungssystems anstreben.

Die EGBA engagiert sich für die Entwicklung wirksamer und praktikabler Regulierungssysteme in Europa, die:

• sicherstellen, dass die Regulierungsmaßnahmen die Interessen der wachsenden Anzahl europäischer Konsumenten schützen, die die vielfältigen Online-Glücksspielangebote in Anspruch nehmen, und
• die Rechte der europäischen Lizenznehmer schützen, die ihre lizenzierten und regulierten Services anbieten.

Teil 1: behandelt die Anerkennung des Status und der Rechte von in EU-Mitgliedstaaten lizenzierten Online-Glücksspielanbietern.

Teil 2: werden die Grundsätze in Bezug auf die erforderlichen Inhalte und der Umfang möglicher Lizenzierungssysteme für Online-Glücksspiele beleuchtet.

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Teil 1: Status und Rechte von in EU-/EWR-Mitgliedstaaten lizenzierten Online-Glücksspielanbietern

Die nachfolgend beschriebenen Rechte und Anerkennungsverfahren sind zum Nutzen aller Inhaber von Lizenzen in der EU/dem EWR und betreffen Staaten, die bestehende Gesetze anpassen und/oder neue Regelungen einführen wollen, die es

• einerseits Lizenzinhabern, die bisher ein regionales Monopol innehatten, erlauben, ihre Tätigkeit auf ganz Europa auszuweiten, und
• andererseits Lizenzinhabern, die bisher daran gehindert wurden, ihre Dienstleistungen in bestimmten Ländern anzubieten und zu bewerben, dies nun ermöglichen.

Die Grundsätze basieren auf den Freiheiten, die in den Verträgen von Rom, im EWR-Vertrag und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs festgelegt sind.

1. Gleiche Bedingungen für alle bei der Vergabe von Lizenzen: EU/EWR-Mitgliedstaaten, die versuchen, den Glücksspielmarkt im eigenen Land zu regulieren („regulierende Staaten“) sollen die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Lizenzen von Online-Glücksspielanbietern anerkennen und Anbietern mit Lizenzen aus anderen Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Auflagen zur Erlangung einer weiteren Lizenz auferlegen.

2. Gegenseitige Anerkennung von EU- und EWR-Lizenzen: Voraussetzung soll sein, dass der regulierende Staat in anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten erteilte Lizenzen („EU-Lizenzen“) anerkennt. Die hat zur Folge, dass alle Anbieter mit einer gültigen EU-Lizenz die gleichen Rechte zum Betreiben ihrer Geschäfte und Marketingaktivitäten wie Lizenznehmer im regulierenden Staat („regionaler Lizenznehmer“ bzw. „regionale Lizenz“) haben. Diese gegenseitige Anerkennung unter den Mitgliedstaaten soll für alle Leistungen gelten, die in der entsprechenden EU-Lizenz enthalten sind, ungeachtet dessen, ob die Regulierungssysteme des regulierenden Staates denselben Umfang haben oder nicht.

3. Beschränkte Anfechtung der Anerkennung:

3.1 Die in Punkt 2 beschriebene gegenseitige Anerkennung sollte nur dann vom regulierenden Staat angefochten werden können, wenn die Anforderungen der anwendbaren EU-Lizenz und des Rechtssystems nachweislich nicht den Anforderungen entsprechen, denen lokale Lizenznehmer (falls vorhanden) unterliegen. Des Weiteren darf eine solche Anfechtung ausschließlich auf Bedenken sozialer Verantwortung begründet sein und keine finanziellen oder sonstigen Absichten des regulierenden Staates zum Hintergrund haben.

3.2 Ein regulierender Staat kann jedoch ein angemessenes und begründetes Anerkennungsverfahren für EU-Lizenzen bzw. -Lizenznehmer einleiten. In diesem Zusammenhang sollten nach Meinung der EGBA folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

(i) Ein solches Anerkennungsverfahren des regulierenden Staates sollte transparent und in einem angemessenen Zeitrahmen abgewickelt werden. Sollte die gesetzte Frist zur Abwicklung des Anerkennungsverfahrens ohne Einsprüche verstreichen, kommt dies einer Anerkennung der EU-Lizenz gleich.

(ii) Im Fall der Ablehnung der Anerkennung durch den regulierenden Staat sollte dieser für den Antragsteller ein beschleunigtes Einspruchsverfahren bei einer unabhängigen Behörde oder dem Gericht ermöglichen.

(iii) Die Anerkennung sollte anhand klar definierter Kriterien erfolgen, die sich ausschließlich auf die Anforderungen und Standards beziehen, die (a) auf nicht diskriminierender Basis wie zwischen lokalen Lizenzinhabern und Lizenzgebern (so vorhanden) angewendet werden, und (b) nur auf Gründen sozialer Verantwortung und nicht auf finanziellen oder sonstigen Zielen des regulierenden Staates basieren.

(iv) Wenn in einem Mitgliedstaat sowohl regionale als auch Bundesbehörden mit dem Glücksspielsektor befasst sind (z. B. Deutschland), sollte jegliches Anerkennungsverfahren ausschließlich auf Bundes- und nicht auf lokaler Ebene organisiert werden, um eine unnötige Segmentierung zu vermeiden und dem grenzüberschreitenden Charakter des Internets gerecht zu werden.

4. Umsetzung durch und Kommunikation zwischen den Regulierungsbehörden:
Jeglicher Verstoß der in Teil 2 Punkt 8 angeführten Standards, die bei lokalen Lizenzinhabern und anderen EU-Lizenzinhabern gleichermaßen in angemessener und nicht diskriminierender Weise angewandt werden, ist der regulierende Staat dazu berechtigt, die Regulierungsbehörde des relevanten EU-Lizenznehmers auf den mutmaßlichen Verstoß aufmerksam zu machen und die Behebung desselben einzufordern. Die EU-Lizenzbehörden sollten klare Prozesse im Umgang mit solchen Verweisen entwickeln und eine angemessene Reaktion darauf sicherstellen.

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Teil 2: Hinweise zu den Grundsätzen in Bezug auf Inhalte und die Reichweite für Lizenzierungssysteme von Online-Glücksspielen

Die in diesem Abschnitt umrissenen Richtlinien sollen sicherstellen, dass jede Online-Glücksspiel-Regulierung relevante Vorschriften in Bezug auf die folgenden Punkte enthält:

• Konsumentenschutz im betroffenen Staat;
• Sicherstellung, dass die Regulierung die volle Bandbreite aller von Kunden in ganz Europa angebotenen Services umfasst.

Die folgenden Hinweise werden unbeschadet der in Teil 1 beschriebenen Rechte und Anerkennungsverfahren bereitgestellt.

1. Angemessen und nicht diskriminierend: Sämtliche Beschränkungen des Online-Glücksspiel-Angebots sollten verhältnismäßig im Hinblick auf das mit ihnen verfolgte öffentliche Ziel zur Sicherstellung sozialer Verantwortung sein und auf angemessenen Kriterien beruhen. Sie müssen ferner für alle EU-Lizenznehmer in gleicher Weise gelten und auf nicht diskriminierende Weise angewendet werden.

2. Produktpalette Online-Glücksspiel: Teil jedes regionalen Lizenzierungs- und/oder Anerkennungssystems für Glücksspiele sollten durch die jeweilige Rechtsprechung bereitgestellte Online-Glücksspiellizenzen sein. Solche Lizenzen sollten alle Arten des den Kunden zur Verfügung gestellten Glücksspielangebots umfassen, z. B. Casinospiele, Geschicklichkeitsspiele, Person-to-Person-Spiele, Sportwetten und andere Arten von Wetten.

3. Angemessene Steuersätze für lokale Lizenznehmer: Alle Gebühren oder Steuern, die auf die beruhend auf einer solchen Lizenz durchgeführten Geschäftstätigkeiten anfallen (im Gegensatz zur Anerkennung einer bestehenden EU-Lizenz gemäß dem Anerkennungsgrundsatz), sollten sorgfältig auf ihre Relevanz und Angemessenheit hinsichtlich des angebotenen Servicemodells geprüft werden.

4. Zentralisierte Lizenzvergabe: Wenn ein Gebiet sowohl auf Bundes- als auch regionaler Ebene organisiert ist (z. B. Deutschland, Spanien), sollte der Anbieter die Möglichkeit haben, bei einer zentralen Regulierungsbehörde eine für das gesamteTerritorium geltende Online-Glücksspiellizenz zu beantragen, um Konflikte zu vermeiden, die infolge der Nicht-Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters des Internets auftreten.

5. Keine willkürlichen Beschränkungen: Sofern jeder Antragsteller die gemäß diesen Richtlinien geforderten Anforderungen erfüllt, sollte es darüber hinaus keine Beschränkungen der Anzahl an erhältlichen Lizenzen geben.

6. Zielpublikum: Die Lizenz sollte einen Anbieter dazu berechtigen, Erwachsenen Online-Glücksspiele anzubieten, ungeachtet dessen, ob sich der Kunde innerhalb oder außerhalb seiner Gerichtsbarkeit befindet.

7. Eignung der Anbieter: Jeder Anbieter, der sich dazu bereit erklärt, die im Regulierungssystem enthaltenen Anforderungen zu erfüllen, unter der Voraussetzung, dass diese Anforderungen nicht gegen Antrag stellende Unternehmen oder Personen auf der Basis der Staatszugehörigkeit bzw. des Wohnsitzes diskriminieren oder aufgrund der Tatsache, ob es in der Gerichtsbarkeit des lizenzvergebenden Staats eine nicht-virtuelle oder sonstige unternehmerische Präsenz gibt, sollte sich für eine Lizenz bewerben dürfen.  Wenn sich antragstellende Personen bereits einer entsprechenden Prüfung in einer anderen Gerichtsbarkeit unterzogen haben, sollte diese als Teil des Anerkennungs- oder Lizenzierungsverfahrens anerkannt werden.

8. Lizenzbedingungen/Verhaltenskodex: Das Regulierungssystem sollte Lizenzbedingungen enthalten, z. B. in Form eines verpflichtenden Verhaltenskodex, der die folgenden Themenbereiche abdeckt:

8.1 Werbung: In der Werbung müssen Online-Glücksspielangebote in einem verantwortungsbewussten Rahmen dargestellt werden. Es müssen Werberichtlinien festgelegt werden, die sich mit dem Zielpublikum, dem Werbeort, der Werbezeit im Verhältnis zum Werbemedium, verantwortlichen Inhalten und anderen werbungsbezogenen Fragen befassen.

8.2 Soziale Verantwortung: Alle Anbieter müssen Lizenzbedingungen in Bezug auf die soziale Verantwortung erfüllen. Die Anbieter müssen den Spielern die Möglichkeit geben, Kontrolle über ihre Spielaktivitäten zu behalten. Die Systeme der Anbieter müssen spezifische, auf soziale Verantwortung bezogene Funktionen hinsichtlich selbst auferlegter finanzieller Beschränkungen und Tools zum Selbstausschluss vorweisen können.

8.3 Know-Your-Customer (KYC) und Alters-/Identitäts-Verifikation: Das Know-Your-Customer-Prinzip ist von immenser Bedeutung, um potenzieller Geldwäsche vorzubeugen und den Ausschluss Minderjähriger vom Angebot sicherzustellen. Der Ausschluss Minderjähriger vom Glücksspielangebot ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorschriften. Nichtsdestotrotz müssen die Anforderungen jedoch realistisch umsetzbar und proportional zum gegebenen Risiko sein. Sämtliche Vorschriften sollten die Anbieter dazu verpflichten, praktische Maßnahmen zu implementieren, um ihr Angebot für Minderjährige nicht attraktiv zu gestalten sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf Online-Glücksspiele durch Minderjährige zu minimieren. Dies sollte mittels Tools wie beispielsweise Verifikationsservices und Datenbanken erfolgen. Die Regierungen sollten ihren Beitrag durch Bereitstellung von Datenbanken zur laufenden Verbesserung der Standards leisten.

8.4 Prüfungen und Fairness: Die Lizenzbedingungen sollen Vorschriften zur Prüfung von auf Zufallsgeneratoren basierenden Systemen enthalten. Mittels solcher Prüfungen werden Spiele im Hinblick auf ihre korrekte Funktion sowie ihre Fairness und Sicherheit getestet. Sie spezifizieren auch die Erfordernis neuerlicher Prüfungen infolge umfangreicher Änderungen an der Software. Die Zertifizierung der in der Branche verwendeten Prüfungsdienstleister sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden.

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