EGBA und soziale Verantwortung

Die EGBA hat sich und ihren Mitgliedern Mindeststandards im Bereich verantwortliches Spielen auferlegt. Als Mittel zur Selbstregulierung müssen alle EGBA-Mitglieder diese Standards in ihren eigenen Responsible-Gaming-Maßnahmenkatalog aufnehmen. Die Standards umfassen:

• Verpflichtende Spielerregistrierung und strenge Altersverifikation;
• Wahrung der Privatsphäre der Kunden und des Datenschutzes;
• Ausschluss- und Selbstausschlussmöglichkeiten;
• Die Möglichkeit für Spieler, die Höhe ihrer Einsätze selbst zu beschränken und auf ihre Kontodaten zuzugreifen;
• Kundenservice und -unterstützung rund um die Uhr;
• Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, v. a. in Bezug auf Geldwäsche;
• Einfacher Zugriff auf Informationen zu problematischem Spielverhalten und Brückenschlag zu Hilfsorganisationen.

Diese Maßnahmen sollen den Kunden gemeinsam mit einer Reihe weiterer Standards schützen, die Transparenz und unternehmerische Verantwortung zeigen. Dazu zählen unter anderem:

• Angabe des Firmensitzes sowie Kontoinformationen;
• Informationen zum Regulierungssystem und der zuständigen Gerichtsbarkeit;
• Verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen;
• Eindeutiger Hinweis, dass Minderjährigen die Registrierung und das Spielen untersagt sind.

Alle EGBA-Mitglieder unterziehen sich zudem umfangreichen Produktprüfungen zur Gewährleistung der Fairness, inklusive Überprüfung der Zufallsgeneratoren. Den Spielern soll faire Unterhaltung geboten werden. Die Tests prüfen:

• Alle Produkte auf Fairness;
• Alle Produkte vor und nach deren Einführung;
• Alle größeren Änderungen sowie einmal jährlich das gesamte System;
• Alle Zufallszahlengeneratoren zur Sicherstellung der Fairness aller Spiele;
• Alle Spielregeln, um faires Spielen zu gewährleisten.

Die EGBA steht für Fair-Play und Kundenzufriedenheit. Deshalb müssen alle EGBA-Mitglieder folgende Punkte zum Thema Werbung und Werbeaktionen erfüllen:

• Werbung darf niemals falsch oder irreführend sein;
• die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Werbeaktion müssen eingehalten werden;
• Werbung darf nicht auf Minderjährige abzielen oder über Kanäle verbreitet werden, deren Zielpublikum minderjährig ist;
• Anbieter sollten niemals wissentlich an der Verbreitung von SPAM beteiligt sein, weder direkt noch über Dritte;
• Marketing-E-Mails-sollten die Möglichkeit zum Abmelden bieten;
• Drittanbieter, die im Auftrag eines Anbieters werben, unterliegen den gleichen Standards.

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